Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MunichReal Bialas und Bialas GmbH
Mit Verwendung unserer Angebote, insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme, kommt zwischen der MunichReal Bialas und Bialas GmbH (im Folgenden: MunichReal Immobilienmakler genannt) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde genannt) ein Maklervertrag zustande, für den folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten:
1. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von der MunichReal Immobilienmakler übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposees` und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der MunichReal Immobilienmakler, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der MunichReal Immobilienmakler wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt
2. Angebote
Die Angebote der MunichReal Immobilienmakler erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der der MunichReal Immobilienmakler nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
3. Entstehen des Provisionsanspruchs
Für den Fall, dass wir für beide Seiten provisionspflichtig tätig werden, gilt im Verhältnis zum Käufer: Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der MunichReal Immobilienmakler im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der MunichReal Immobilienmakler entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der MunichReal Immobilienmakler ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der MunichReal Immobilienmakler nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der MunichReal Immobilienmakler nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
5. Höhe der Provision, Fälligkeit und Verzug
Die von MunichReal Immobilienmakler im jeweiligen Angebot oder im Maklervertrag genannte Provision wird mit Zustandekommen des Hauptvertrages (mit dem Vertragsdatum, in Fällen aufschiebbarer Bedingungen nach deren Eintreten), zur Zahlung fällig. Abweichend von vorstehender Regelung wird der Provisionsanspruch gegenüber Käufern die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind im Fall einer Vereinbarung im Sinne von § 656d BGB, die den Käufer zur Beteiligung (Zahlung oder Erstattung) an der Provision verpflichtet, erst dann fällig, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der Provision nachgekommen ist oder MunichReal Immobilienmakler einen entsprechenden Nachweis hierfür erbringt. Die Stellung einer Rechnung ist stets keine Fälligkeitsvoraussetzung. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, in allen anderen Fällen in Höhe von 9 Prozentpunkten jeweils über dem gültigen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Bei Kaufverträgen ist die Berechnungsgrundlage der Provision der Kaufpreis inklusive einer eventuell gesondert ausgewiesenen Mehrwertsteuer und inklusiver aller Nebenentgelte. Bei Fehlen eines von MunichReal Immobilienmakler ausdrücklich genannten und wirksam vereinbarten Provisionssatzes richtet sich die Höhe der MunichReal Immobilienmakler zustehenden Provision im Übrigen nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Die MunichReal Immobilienmakler hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der MunichReal Immobilienmakler, so ist der Kunde verpflichtet, der MunichReal Immobilienmakler unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
6. Doppeltätigkeit
Die MunichReal Immobilienmakler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich tätig zu werden; sofern es um die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen geht, schließen wir mit dem Verkäufer und dem Käufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe ab, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
7. Haftungsbegrenzung/Haftungsausschluss
Wir schränken unsere Haftung nach den folgenden Regelungen ein:
Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn unserem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir überprüfen die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernehmen deshalb auch keine Haftung dafür.
8. Freie Handelsvertreter
Freie Handelsvertreter arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen der MunichReal Immobilienmakler abgeben. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen freien Handelsvertretern und Kunden der MunichReal Immobilienmakler getroffen werden, benötigen die schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung. Andernfalls entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag nur zwischen dem freien Handelsvertreter und der jeweiligen dritten Person (Interessent/ Auftraggeber).
9. Geldwäscheprüfung
MunichReal Immobilienmakler ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben, erforderliche Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf der MunichReal Immobilienmakler Website und den in MunichReal Immobilienmakler Exposès veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Objektfotografien und Grafiken, unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte, Objektbilder oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Die Darstellung unserer Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.
11. Informationspflicht für Verbraucher zur alternativen Streitschlichtung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&Ing=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit
Die MunichReal Immobilienmakler sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
12. Teilunwirksamkeit/Schriftform
Schriftliche und mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Im Zweifel gelten für die Erklärungen der MunichReal Immobilienmakler die Erleichterungen nach § 127 Abs. 2 BGB. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für eine ungewollte Regelungslücke.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand München vereinbart. Ansonsten gilt der allgemeine Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
MunichReal Bialas und Bialas GmbH
Taunusstraße 45, 80807 München
Telefon: +49 (0)89-35819949 E-Mail: immobilien@munichreal.de
Internet: www.munichreal.de