Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

 

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Mit Wirkung vom 13. Juni 2014 hat der Gesetzgeber die Regeln für Maklerverträge den bereits geltenden Regeln des Fernabsatzgesetzes gleich gestellt, sofern der Maklervertrag nicht in den Geschäftsräumen des Maklers zustande kommt. In solchen Fällen wird nun der Fernabsatz unterstellt und der Verbraucher erhält die gleichen Rechte zum Widerspruch innerhalb 14 Tage nach Vertragsschluss.

Wirkung für das Maklergeschäft

Der Gesetzgeber sieht sowohl für den Verbraucher als auch für den Makler gewisse Vorschriften vor, die zur Wahrung der gegenseitigen Ansprüche im Widerruf einzuhalten sind. Wir informieren Sie auf dieser Seite über das Widerspruchsrecht und die Umsetzung innerhalb von munich real.

Das Immobiliengeschäft, ein sehr schnell ablaufendes Geschäft

Zur Sicherung unserer Maklerprovision müssen wir 14 Tage warten, bevor wir für Sie nach Abschluss des Vertrages tätig werden. Das wird i.d.R. nicht in Ihrem Interesse liegen, da Ihr Wunschobjekt bereits vermietet oder verkauft sein kann.
Sie können uns jedoch im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelung beauftragen, schon vor Ablauf der Widerspruchsfrist für Sie tätig zu werden.

Umfassende Erläuterung zur Widerspruchsmöglichkeit und Ihrer Rechte

Die Thematik ist nicht in zwei Sätzen vollständig und rechtssicher erläutert. Um Sie umfassend zu Informieren stellen wir Ihnen unter dem nachfolgenden Link ein Merkblatt vom

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zur Verfügung. Mehr zum Immobilien Verband Deutschland IVD unter www.ivd.net

Deckblatt_Merkblatt

2014_06_10_Merkblatt_Widerruf  zum Ansehen auf Link klicken.

Unsere Widerspruchsbelehrung und -formulare

Bitte nutzen Sie unsere nachstehenden Widerspruchsbelehrung und die dazu passenden Formulare in der Geschäftsabwicklung mit munich real.

Widerrufsrecht_Vorlage_14.01.2021  zum Ansehen klicken.

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